Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“), Fassung Mai 2021, der KYOCERA SENCO Austria GmbH, Resselstraße 16, 2120 Wolkersdorf, Tel.: +43 (0)2 245 27 27 2, Fax: +43 (0)2 245 27 27 2 DW 899, E-Mail: info@kyocera-senco.at.
Diese AGB gelten für alle (Verkaufs-)Geschäfte von KYOCERA SENCO Austria GmbH mit Unternehmern im Sinne des § 1 Abs 1 UGB.
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Diese AGB gelten und sind Bestandteil aller Angebote des Verkäufers und aller (Verkaufs-)Geschäfte, die mit dem Verkäufer abgeschlossen werden, – unter ausdrücklichem Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers – sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen werden. Diese AGB haben stets Vorrang vor (allgemeinen) Verkaufs- und Lieferbedingungen des Käufers, sofern keine schriftliche Bestätigung seitens des Verkäufers vorliegt.
1.2. In diesen AGB haben die nachfolgenden Begriffe folgende Bedeutung, soweit aus dem Kontext nichts anderes hervorgeht:
„Geschäftstag“ ist ein Tag (außer Samstag, Sonntag und offiziellen Feiertagen), an dem Banken im Land des Verkäufers für den normalen Geschäftsverkehr geöffnet sind;
„Käufer“ ist die Person, die ein Angebot des Verkäufers für den Verkauf der Waren annimmt oder deren Auftrag für die Waren vom Verkäufer akzeptiert wird;
„Bedingungen“ sind die in diesem Dokument dargelegten Verkaufsbedingungen, einschließlich (soweit der Kontext nicht anderes verlangt) aller schriftlich zwischen dem Käufer und Verkäufer vereinbarten speziellen Bedingungen;
„Vertrag“ ist der Vertrag für den Kauf oder Verkauf der Waren sowie für die Reparatur von Geräten
„Waren“ sind die Waren (einschließlich aller Lieferungen der Waren oder Teile dieser), die der Verkäufer gemäß diesen Bedingungen liefern muss;
„Mindestbestellung“ ist eine Mindestanzahl von Waren, die vom Verkäufer nach eigenem Ermessen für eine beliebige Bestellung festgelegt wird;
„Bestellung“ ist ein Angebot des Verkäufers, das vom Käufer akzeptiert wird, das heißt eine Anweisung an den Verkäufer, die Waren an den Käufer zu liefern oder die Abholung durch den Käufer auf dem Geschäftsgelände des Verkäufers oder an einem anderen vereinbarten Ort zu arrangieren.
„Verkäufer“ ist die KYOCERA SENCO Austria GmbH .
- VERKAUFSGRUNDLAGE
2.1. Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft die Waren gemäß diesen AGB unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen des Käufers.
2.2. Abweichungen von diesen AGB sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2.3. Die Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers sind nicht berechtigt, Zusagen bezüglich der Waren zu machen, sofern dies nicht vom Verkäufer schriftlich genehmigt wurde. Mit Vertragsabschluss erkennt der Käufer an, dass der Vertrag sich auf keine Zusage stützt, die nicht in der genannten Weise bestätigt wurde und verzichtet auf sämtliche Rechtsansprüche, die aus einer solchen, nicht ordnungsgemäß bestätigten Zusage erwachsen.
2.4. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstiger Dokumentation.
2.5. Geräte, Zeichnungen, Modelle, Beschreibungen, Bilder und ähnliches sowie eventuelle Anhänge und Aufzeichnungen sind Bestandteil der Angebote des Verkäufers und bleiben im (geistigen) Eigentum des Verkäufers. All das sowie Werkzeuge, die in diesem Zusammenhang vom Verkäufer angefertigt wurden, bleiben Eigentum des Verkäufers, müssen auf Wunsch an den Verkäufer zurückgegeben werden und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht kopiert und/oder an Dritte ausgehändigt werden.
- BESTELLUNGEN UND SPEZIFIKATIONEN
3.1. Hinsichtlich der Genauigkeit des Auftrags (einschließlich entsprechender Spezifikationen) trägt der Käufer die Verantwortung und der Käufer ist dafür verantwortlich, dem Verkäufer jegliche erforderliche Information bezüglich der bestellten Ware unverzüglich zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß vom Verkäufer ausgeführt werden kann.
3.2. Falls keine vorherige schriftliche Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer erfolgt ist, z. B. im Fall eines Verkaufs direkt auf dem Geschäftsgelände des Verkäufers, wird der Auftrag wirksam, sobald der Verkäufer die Waren der Bestellung (komplett oder teilweise) versendet oder wenn der Verkäufer die Rechnung für diese Waren nach dessen Aufforderung an den Käufer sendet.
3.3. Menge, Qualität und Beschreibung der Ware entsprechen dem Angebot des Verkäufers (wenn es vom Käufer angenommen wird) oder der Bestellung des Käufers (wenn diese vom Verkäufer angenommen wird).
3.4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Warenbeschreibung im Hinblick auf die Spezifizierung insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen sind, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftreten.
- WARENPREIS
4.1. Der Warenpreis entspricht dem vom Verkäufer angegebenen Preis bzw., falls kein Preis angegeben wurde (oder der angegebene Preis nicht länger gültig ist), der in der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste des Verkäufers angeführte Preis. Jedes Angebot ist 30 Tage lang gültig, sofern im Angebot nicht anders festgelegt.
4.2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Verkäufers und vor Auslieferung der Ware, den Warenpreis anzuheben, um steigenden Kosten für den Verkäufer aufgrund von Änderungen der Lieferdaten, Mengen oder Spezifikationen der Ware auf Wunsch des Käufers oder Verzögerungen, die aufgrund von Käuferinstruktionen entstehen, Rechnung zu tragen. Dies umfasst auch das Recht des Verkäufers, den Warenpreis anzuheben, wenn dies aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (insbesondere Epidemien und Pandemien einschließlich COVID-19) verursachter Preissteigerungen erforderlich ist. Der Verkäufer gewährt dem Käufer das Recht im Falle einer für den Käufer nicht tragbaren Preiserhöhung innerhalb einer Woche nach Benachrichtigung vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Der Preis versteht sich exklusive der Montagekosten, Betriebskosten, Import-, Export- und Stempelgebühren, Abfertigungskosten, gesetzlicher Umsatzsteuer und/oder anderer gesetzlicher Abgaben, die dem Käufer gegebenenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3. Falls der Käufer seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, darf der Verkäufer:
5.3.1. weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen,
5.3.2. jegliche vom Käufer gemachte Zahlung auf derartige vom Verkäufer gelieferte Waren (oder einer Ware, die aufgrund eines anderen Vertrages zwischen Käufer und Verkäufer bereitgestellt wurde) anrechnen, wie es der Verkäufer für angemessen hält, und
5.3.3. dem Käufer für ausstehende Zahlungen die gesetzlichen Zinsen gemäß nach § 456 UGB (derzeit 9,2 Prozentpunkte p.a. über dem Basiszinssatz) für die Dauer des Verzugs verrechnen, wobei zur Berechnung der Zinsen jeder angefangene Monat als vollständiger Monat gilt.
5.4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit diese Gegenansprüche des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- LIEFERUNG
6.1. Die Lieferung der Ware erfolgt sofern schriftlich vereinbart durch den Verkäufer oder durch einen von ihm beauftragten Dritten zum vereinbarten Bestimmungsort. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung wegen einer Verzögerung oder Stornierung des Transports.
6.2. Alle für die Lieferung der Ware genannten Zeiten einschließlich des Liefertermins sind lediglich unverbindliche Schätzungen und der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen bei der Auslieferung der Waren aus welchem Grund auch immer. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware bereits vor dem angegebenen Liefertermin zu liefern, nachdem er den Käufer in angemessener Weise benachrichtigt hat.
6.3. Sind die Waren in Teillieferungen zu liefern und unterlässt der Verkäufer eine oder mehrere Teillieferungen, oder macht der Käufer hinsichtlich einer oder mehrerer Teillieferungen Ansprüche geltend, ist der Käufer nicht berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten.
6.4. Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder erteilt er dem Käufer zum Zeitpunkt der vereinbarten Warenübergabe keine angemessenen Lieferinstruktionen, kann der Verkäufer unbeschadet weiterer, im zustehender Ansprüche oder Rechtsmittel:
6.4.1. die Ware bis zur tatsächlichen Übergabe lagern und vom Käufer angemessene Lagerhaltungskosten (einschließlich Versicherungskosten) verlangen, oder
6.4.2. die Ware zum am Markt erzielbaren Bestpreis verkaufen; erzielt der Verkäufer dabei (nach Abzug angemessener Ausgaben für Lagerhaltung, Versicherung und Verkauf) einen Überschuss über den vertraglich vereinbarten Verkaufspreis, so wird er dem Käufer diesen Differenzbetrag gutschreiben.
- GEFAHRENÜBERGANG UND EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Die Gefahr für den Untergang oder die Beschädigung der Ware gehen an den Käufer über:
7.1.1. wenn die Ware auf dem Betriebsgelände des Verkäufers ausgeliefert wird zum Zeitpunkt der Benachrichtigung des Käufers durch den Verkäufer über die Bereitstellung der Ware zur Abholung, oder
7.1.2. wenn die Ware durch den Verkäufer oder auf dessen Anweisung versendet wird zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer oder an den Transporteur, egal von wem dieser beauftragt wurde .
7.2. Die Waren des Verkäufers bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
7.3. Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren auf den Käufer muss dieser die Waren treuhänderisch für den Verkäufer halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Eigentum Dritter aufbewahren sowie das Vorbehaltsgut in geeigneter Weise lagern, sichern und versichern sowie als Eigentum des Verkäufers kennzeichnen. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Käufer die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nutzen oder weiterveräußern, doch muss er jegliches Entgelt (einschließlich etwaiger Versicherungszahlungen) für den Verkäufer halten und die Gelder getrennt von seinem Vermögen und dem Vermögen Dritter halten und materielle Einnahmen korrekt verwahren, schützen und versichern. Bis zur Bezahlung der Vorbehaltsware durch den Endkunden ist die Forderung des Käufers gegen den Endkunden an den Verkäufer verpfändet. Der Käufer muss den Endkäufer beispielsweise auf den Rechnungen darauf hinweisen, dass die Forderung zugunsten des Verkäufers verpfändet ist.
7.4. Wenn der Käufer die Ware nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer die Herausgabe zu verlangen und, falls der Käufer dieser Aufforderung nicht nachkommt, den Standort des Käufers oder Dritter zu betreten, auf denen die Waren gelagert sind, um die Waren wieder in Besitz zu nehmen.
7.5. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ware, die im Besitz des Verkäufers verbleibt, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen, tut der Käufer dies dennoch, werden alle Gelder, die der Käufer dem Verkäufer schuldet (unbeschadet sonstiger ihm zustehender Rechte und Rechtsmittel) unverzüglich fällig und zahlbar.
- GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
8.1. Der Verkäufer leistet für die Ware innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen entspricht und frei von Material- und Verarbeitungsmängeln ist.
8.2. Den Verkäufer trifft keine Haftung für Defekte der Waren, die aus einer Zeichnung, Konstruktion oder anderen Spezifikation entstehen, die der Käufer bereitgestellt hat.
8.3. Mit Ausnahme der gemäß diesem Punkt 8 vom Käufer zu erbringenden Gewährleistung, werden alle ausdrücklichen oder stillschweigend, sich durch ein Gesetz oder Gewohnheitsrecht ergebenden Gewährleistungen, Bedingungen und anderen Bestimmungen hiermit bis zum gesetzlich zulässigen Höchstumfang ausgeschlossen.
8.4. Der Verkäufer hat insbesondere keine Gewähr für Mängel zu leisten, die durch falsche Lagerung ungeachtet der Anweisungen des Verkäufers oder durch Lagerung in ungeeigneten oder feuchten Umgebungen entstehen, oder für Mängel, die durch normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, außergewöhnliche Betriebsbedingungen, die Missachtung der (mündlichen oder schriftlichen) Anweisungen des Verkäufers, Missbrauch, Modifikation oder Reparatur der Ware ohne Einwilligung des Verkäufers entstehen.
8.5. Der Käufer hat sämtliche qualitativen oder quantitativen Mängel der Ware (Menge, Größe, Gewicht, Verpackung und/oder Beschädigung) innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung gegenüber dem Verkäufer bei sonstigem Verlust sämtlicher Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Ware schriftlich zu rügen.
8.6. Liegt ein Mangel der Ware der Ware gemäß diesem Punkt 8, der vom Käufer gemäß Punkt 8.5. rechtzeitig gerügt wird, vor, hat der Verkäufer nach eigenem Ermessen das Recht, entweder die mangelhafte Ware auszutauschen oder den Preis der Ware (bzw. den entsprechenden Anteil daran) zu reduzieren. Die anderen Gewährleistungsbehelfe werden ausdrücklich ausgeschlossen.
8.7. Die Beschränkungen der Gewährleistung und die Rügepflicht des Käufers gemäß diesem Punkt 8 gelten auch für den Fall, dass der Käufer Schadenersatz statt Gewährleistung für Mängel der Ware begehrt.
8.8. Der Verkäufer haftet mit Ausnahme von Personenschäden nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden (einschließlich Mangel- und Mangelfolgeschäden) bis zu einer Höhe von € 1.000.000,–.Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Verkäufer verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Die Haftung des Verkäufers aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
8.9. Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer nicht haftbar und es wird nicht als ein Verstoß gegen den Vertrag angesehen, wenn die Verpflichtungen des Verkäufers in Bezug auf die Waren verspätet oder nicht erfüllt werden, wenn diese Verspätung oder Nichterfüllung auf höhere Gewalt oder sonstige vom Verkäufer nicht vertretbare Ereignisse, wie Ausschreitungen, Streik, Aussperrung, Arbeitskampf oder Arbeitsunterbrechung, Unfall, Ausfall der Anlage oder Maschinen, Feuer, Hochwasser, Pandemien oder Epidemien (einschließlich COVID-19) Probleme bei der Einstellung von Arbeitskräften, dem Erwerb von Material oder beim Transport, verursacht wird.
- ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT DES KÄUFERS
9.1. Der Verkäufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
9.1.1. Der Käufer vereinbart einen außergerichtlichen Ausgleich mit seinen Gläubigern, ihm wird Zahlungsaufschub gewährt, oder (im Fall einer Privatperson oder Personengesellschaft) er wird zahlungsunfähig, oder (im Fall eines Unternehmens) bei Geschäftsauflösung (sofern diese nicht dem Zweck eines Unternehmenszusammenschlusses oder Umbaus dient), oder
9.1.2. ein Hypothekengläubiger übernimmt den Besitz an Waren oder Betriebsmitteln des Käufers oder es wird ein Konkursverwalter hierfür bestellt, oder
9.1.3. der Käufer beendet seinen Geschäftsbetrieb oder droht, ihn zu beenden, oder
9.1.4. der Verkäufer befürchtet begründet den Eintritt einer oder mehrerer der oben genannten Ereignisse im Hinblick auf den Käufer und setzt den Käufer entsprechend davon in Kenntnis.
- VERSICHERUNG
10.1. Der Käufer schließt auf eigene Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung ab (einschließlich allgemeiner Haftpflicht, Produkthaftung, Arbeitgeberhaftung und Abdeckung von Folgeschäden).
- SONSTIGE BESTIMMUNGEN
11.1. Sämtliche Benachrichtigungen durch jeweils eine Partei an die andere, die nach vorliegenden Geschäftsbedingungen erforderlich oder möglich sind, haben in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) zu erfolgen und müssen an die Adresse der Empfängerpartei an deren eingetragenen Firmensitz bzw. Hauptniederlassung berichtet sein, oder an eine andere Adresse, die der benachrichtigenden Partei zum relevanten Zeitpunkt gemäß dieser Bestimmung bekannt gegeben worden ist.
11.2. Das Versäumnis des Verkäufers, eine Bestimmung oder ein Recht, das sich aus dem Vertrag ergibt, durchzusetzen oder auszuüben, stellt keinen Verzicht auf eine solche Bestimmung oder ein solches Recht dar und ist auch nicht als solcher auszulegen und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht des Verkäufers, diese Bestimmung oder dieses Recht durchzusetzen oder auszuüben.
11.3. Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, deren Wirkungen dem Inhalt und der wirtschaftlichen Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommen. Für den Fall einer Lücke gilt jene Bestimmung als vereinbart, welche redliche Parteien vereinbart hätten, wären sie sich dieser Lücke bewusst gewesen.
11.4. Diese AGB sowie alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie aller Verweisungsnormen auf ausländische Rechtsordnungen.
11.5. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist ausschließlich das in Handelssachen sachlich zuständige Gericht für Korneuburg zuständig.